Aufnahmeprozess
Schritt 1
Für die Aufnahme an der Johann-Heinrich-Leiner-Schule ist ein Fördergutachten im Bereich emotionale und soziale Entwicklung notwendig sowie der Feststellungsbescheid des regionalen Landesamts für Schule und Bildung.
Schritt 2
Wenn Aufnahmekapazitäten vorhanden sind und ein Fördergutachten im Bereich emotionale und soziale Entwicklung vorliegt, werden die Erziehungsberechtigten zu einem Erstgespräch eingeladen, in dem die Schule und ihr pädagogisches Konzept vorgestellt wird.
Schritt 3
Sollte die Johann-Heinrich-Leiner-Schule für die Erziehungsberechtigten als neuer Schulort in Frage kommen, wird ein Termin für ein Zweitgespräch mit den Eltern und dem jungen Menschen vereinbart, damit auch dieser sich ein erstes Bild von unserer Schule machen kann.
Schritt 4
Es wird ein Termin für eine mehrtägige Hospitation in einer Schulklasse vereinbart, damit der junge Mensch unsere Schule besser kennenlernen kann und im Sinne von Partizipation in den Entscheidungsprozess über seine weitere Schullaufbahn eingebunden wird.
Schritt 5
Wenn der junge Mensch und seine Erziehungsberechtigten sich nach der Hospitation eine Beschulung an der Johann-Heinrich-Leiner-Schule wünschen und auch von schulischer Seite nichts dagegenspricht, wird die Aufnahme an unserer Schule in die Wege geleitet, die hierfür notwendigen Unterlagen werden durch das Sekretariat an die Erziehungsberechtigten versandt.